Mediadaten/Anzeigen/AGB

Preisliste für Anzeigen

Eine Insel für alle – ­ ein Heft für alle. Das Fehmarn Magazin erscheint Mitte März und soll zum festen Begleiter der Urlauber werden.
Das Magazin richtet sich in erster Linie an alle Urlaubsgäste auf der Insel, möchte aber auch die Fehmaraner einbeziehen und ansprechen.

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Kontakt

Fehmarn Magazin

Martina Lindner
(Anzeigen, Fotos, Redaktion)
Telefon: 0174/9515123
E-Mail: info@fehmarn-magazin.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Fehmarn Magazin

(Stand 5/2017)

Die AGB zum Download als PDF – hier klicken

§ 1 Anzeigenauftrag

„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen eines Werbung betreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Diese können im redaktionellen Stil oder klassisch gestaltet sein.

§ 2 Die Agentur „Norddeutsche Botschaft Marketing GmbH“ (nachfolgend „Verlag“ genannt) behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Anzeigenaufträge können ebenfalls abgelehnt werden, wenn die Heftkapazität im Hinblick auf die maximale Seitenzahl erreicht ist. Ein Anspruch auf Anzeigenschaltung ist ausgeschlossen.

§ 3 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, das Erscheinen der Anzeige(n) ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Beitrages und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 4 Druckunterlagen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Anzeige bestimmten Druckunterlagen, Fotos oder Texte zum vereinbarten Termin dem Verlag unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen anzumahnen. Liegen die Druckunterlagen nicht innerhalb der Frist vor, kann die Anzeige nach Ermessen des Verlages gestaltet oder vom Verlag storniert werden. Etwaige Mehrkosten, die bei der freien Gestaltung durch den Verlag entstehen, trägt der Auftraggeber. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Druckunterlagen werden – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nur auf Anforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet für den Verlag 3 Monate ab Rechnungsstellung.

§ 5 Anzeigenformat
Die im Auftrag genannten Anzeigengrößen für klassische Anzeigen sind Bruttoformate, d. h. sie schließen die Umrandung bzw. Abgrenzung zu anderen Anzeigen bzw. zum Fond mit ein. Formatverkleinerungen, die über 10% von den im Auftrag angegebenen Größen abweichen, berechtigen den Auftraggeber zur Forderung eines Nachlasses des Anzeigennettopreises prozentual zur Formatverkleinerung. Bei redaktionellen Anzeigen sind die Formatangaben Zirka-Angaben prozentual zum Satzspiegel

§ 6 Korrekturabzug/Beanstandung
Vor Drucklegung wird dem Auftraggeber ein Korrekturabzug zur Überprüfung und Berichtigung per E-mail oder Post zugesandt. Satz- oder sonstige Fehler müssen dem Verlag spätestens bis zum Ablauf der auf dem Korrekturformular mitgeteilten Rückgabefrist schriftlich vorliegen. Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Mitteilung, setzt der Verlag die Richtigkeit für Form und Inhalt der in Auftrag gegebenen Anzeige voraus und veranlasst Drucklegung gemäß des an den Auftraggeber übersandten Korrekturabzugs, der dann als genehmigt gilt. Eine Haftung des Verlags für vom Auftraggeber nicht oder nicht rechtzeitig schriftlich beanstandete Satz-, Druck- oder sonstige Fehler ist ausgeschlossen.

§ 7 Anzeigenkennzeichnung
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden nicht gesondert kenntlich gemacht, da das Fehmarn Magazin ein refinanziertes Promotion-Heft für die Insel Fehmarn ist und fast ausschließlich aus redaktionell gestalteten Anzeigen besteht, um eine bestmögliche Darstellung der touristischen und gastronomischen Betriebe zu ermöglichen.

§ 8 Zusatzkosten
In Auftrag gegebene Leistungen für Satz, Gestaltung, Bildbeschaffung, Lithografie oder Fotografie trägt der Auftraggeber.

§ 9 Platzierung
Die Platzierung der klassischen und redaktionellen Anzeigen erfolgt durch den Verlag. Die mit dem Auftraggeber vereinbarten Platzierungswünsche gelten als Vorschlag; der Verlag bemüht sich, soweit dies technische und gestalterische Möglichkeiten zulassen, diese Wünsche zu erfüllen.

§ 10 Mehrfarbendruck
Für mehrfarbige Anzeigen wird der im Anzeigentarif festgelegte Farbpreis in Rechnung gestellt. Die Farb- und Druckqualität der Wiedergabe von Vorlagen ist abhängig von der Art der Vorlagen und den drucktechnischen Möglichkeiten. Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen sind branchenüblich und berechtigen nicht zur Reklamation.

§ 11 Konkurrenzausschluss
Ein Konkurrenzausschluss kann nicht vereinbart werden, da im Magazin viele Kunden der gleichen Branche im touristischen oder gastronomischen Bereich tätig sind. Das gilt auch für den Ausschluss redaktioneller Platzierungen auf gleichen Seiten wie Mitbewerber.

§ 12 Preise und Zahlungsbedingungen
Verlagsmitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Es gelten die Preise in den Mediadaten. Preise  zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Preise gelten für Privat- bzw. Direktkunden (keine AE- Provision). Die Rechnung wird nach Erscheinen des Heftes gestellt und mit einem Belegexemplar versandt. Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, mit Erhalt der Rechnung rein netto zahlbar.

§ 13 Druckfehler
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, oder bei unrichtigem bzw. unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß in dem die Werbewirksamkeit der Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen bedürfen der Schriftform und müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt des Belegexemplars dem Verlag vorliegen. Der Verlag weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass eine Zahlungsminderung nur bis 10% des Rechnungsnettobetrages gewährt wird, und nur dann, wenn die Reklamation dem Verlag termingerecht in Schriftform vorliegt, und dem Verlag eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.

§ 14 Verschiebung des Herausgabetermins

Kann die Frist für das Erscheinen des Werbeträgers – also der voraussichtliche Erscheinungstermin zuzüglich 2 Monate Toleranzfrist – von Seiten des Verlages nicht eingehalten werden, so wird der Verlag den Auftraggeber rechtzeitig schriftlich darüber informieren. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach vermutlichem Zugang der mit Normalbrief verschickten Mitteilung seinen erteilten Auftrag wegen Terminüberschreitung widerruft, geht der Verlag davon aus, dass der Auftraggeber mit dem im Schreiben genannten neuen Erscheinungstermin einverstanden ist.

§ 15 Rücktrittsrecht

Die Stornierung eines erteilten Auftrags ist wechselseitig bis zum 15. September des Vorjahres des Erscheinungstermins ohne Angaben von weiteren Gründen möglich, sofern der Verlag nicht schon in Vorleistung durch Fotoproduktion des Auftraggebers getreten ist. Ein Rücktrittsersuchen des Auftraggebers kann in keinem Fall zum Zeitpunkt des Druckbeginns akzeptiert werden.

§ 16 Titeländerung

Der Verlag ist berechtigt, den Titel des Werbeträgers zu ändern, sofern dies aus sachlichen Erwägungen geboten erscheint.

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Erfüllungsort ist Hamburg als Sitz vom Verlag.

b) Für sämtliche gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Hamburg als Sitz vom Verlag. Hamburg gilt auch als Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Geltungsbereich der Zivilprozessordnung hat, wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus diesem Geltungsbereich verlegt, oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; im übrigen gilt der Wohnsitz oder Geschäftssitz des Kunden als Gerichtsstand.

ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

a) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen vom Verlag gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen.

b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

c) Die etwaige Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung lässt die Gültigkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

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